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Haftung bei Umzügen mit Unternehmen

Wer Freunde und Bekannte beim Umzug mithelfen lässt, bleibt auf etwaigen Umzugsschäden sitzen. Private Helfer müssen keinen Schadensersatz leisten, es sei denn, sie sind im Vorwege vertraglich dazu verpflichtet worden. Doch selbst die Profis vom Umzugsunternehmen sind vor Fehlern nicht gefeit. Eine kleine Unaufmerksamkeit, ein kleiner Stolperer, und schon rutscht der Wandschrank aus der Hand und der Kratzer ist passiert. Wer haftet in solchen Fällen?  

 

Haftung der Umzugsunternehmen ist gesetzlich festgelegt

Eine Transportversicherung ist für jedes seriöse Umzugsunternehmen Pflicht. § 451e HGB sieht vor, dass diese bei Schäden bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut greift. Umzüge von z.B. 50 Kubikmetern sind also mit 31.000 Euro versichert.
Tiere und Pflanzen, Wertgegenstände und elektronische Geräte sind jedoch nicht immer in der Versicherung mit enthalten - fragen Sie direkt beim Umzugsunternehmen nach. Wenn viel Wertvolles mit umzieht, lohnt sich ggf. eine separate Versicherung. Auf jeden Fall haftet der Spediteur für Schäden, die durch mangelhaftes Verpackungsmaterial entstehen, sofern dieses vom Umzugsunternehmen zur Verfügung gestellt worden ist.

Es empfiehlt sich zudem einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Umzugsunternehmen zu werfen. In diesen taucht oftmals der Begriff "unabwendbare Ereignisse" auf.
Dieser bezieht sich auf Naturgewalten wie Stürme oder Schäden durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können. Schäden, die aufgrund solcher Vorkommnisse bei Umzügen passieren, sind also nicht versichert, denn hier können die Spediteure auch bei größter Vorsicht den Schaden nicht abwenden.
Das Umzugsunternehmen haftet zudem nur für selbst verursachte Schäden. Von Ihnen gepackte und transportierte Kartons hingegen sind nicht versichert. Es kann sich also lohnen den Rundum-Service zu buchen.

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Bei Schäden sofort Umzugsunternehmen kontaktieren

Gleich nach dem Umzug sollten Sie Ihr Umzugsgut kontrollieren und Schäden in schriftlicher Form an das Umzugsunternehmen melden (ein Telefonanruf ist nicht ausreichend!). Folgende Meldefristen sind einzuhalten:  

  • Sofort: Schäden, die auf den ersten Blick auffallen (z.B. zerbrochenes Tischbein).
  • Spätenstens nach einer Woche: Weniger offensichtliche Schäden (z.B. defekte Elektrogeräte).
  • Spätestens nach einem Monat: Sonstige Schäden wie ein beschädigter Treppenaufgang oder ein zerkratztes Parkett.

Nicht selten gibt es Differenzen über die Höhe des Schadensersatzanspruches zwischen dem Auftraggeber und dem Umzugsunternehmen. Wenn möglich, sollten Sie alle Belege für Möbel und Einrichtungsgegenstände aufheben, so kann der Zeitwert des betroffenen Gegenstandes ermittelt und Streitigkeiten vermieden werden.

Zum Weiterlesen: Seriöse Umzugsunternehmen sind auch im Schadensfall gesprächsbereit und kulant.  Lesen Sie, welche Kriterien ein seriöses Umzugsunternehmen ausmachen. 


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