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Umzug mit Hartz 4 - was wird bewilligt?
Sie beziehen Hartz 4 und möchten umziehen? Sprechen Sie rechtzeitig mit der ARGE um die Übernahme von Umzugskosten bewilligen zu lassen. Nicht alles bedarf einer Einverständnis von Amtswegen - umziehen dürfen Sie jederzeit und wohin Sie wollen - wenn Sie dabei allerdings auf finanzielle Unterstützung vom Amt angewiesen sind, müssen Sie für die Kostenübernahme Anträge stellen, die nur genehmigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Für den vollen Überblick über die einzelnen Schritte beim Umzug mit Hartz 4 bietet sich der kostenlose Umzugskalender hervorragend an.
Wann wird ein Umzug mit Hartz 4 bewilligt?
Theoretisch können Sie ohne Einverständnis der ARGE umziehen wohin Sie möchten, sofern die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte und Sie den Umzug komplett alleine übernehmen. Möchten Sie bestimmte Kostenübernahmen für den Umzug mit Hartz 4 beantragen, gelten gewisse Voraussetzungen zum Wohnungswechsel:
- Sie haben eine neue Arbeitsstelle die einen Wohnungswechsel nötig macht
- Sie trennen sich vom Partner
- die aktuelle Wohnung ist nicht mehr bewohnbar durch Schäden, Krankheit, etc.
- bei den Eltern wohnhaft (unter 25 Jahre alt): Sie haben einen Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz oder sind schwanger
In diesen Fällen sind Sie berechtigt eine neue Wohnung zu suchen und Kostenübernahme für den Umzug bei der ARGE zu beantragen.
Achtung: Vor dem Unterschreiben des Mietvertrages sollten Sie unbedingt mit dem Amt abklären, ob es den Wohnungswechsel bewilligt und welche Umzugskosten beim Umzug mit Hartz 4 übernommen werden!
Was wird beim Umzug mit Hartz 4 bewilligt?
Die oft anfallende Mietkaution oder Genossenschaftsanteile werden in Form eines Darlehens erst einmal vom Amt übernommen. Die Kosten eines Umzugswagens werden rückerstattet. Bei der Wohnungssuche werden Annoncen und Fahrtkosten erstattet.
Sollten Sie gesundheitlich nicht in der Lage sein den Umzug zu übernehmen, werden Ihnen auch Umzugshelfer oder ein kompletter Umzug mit einem Umzugsunternehmen bewilligt. Renovierungskosten können auch übernommen werden, allerdings ist das Ermessenssache und tendenziell unwahrscheinlich.
Für alle Fälle gilt: Immer in Absprache mit dem Amt! Lassen Sie sich alle Bewilligungen immer schriftlich geben. Außerdem sollten Sie alle Belege und Quittungen sorgfältig aufbewahren. In der Regel müssen Sie für die den Umzug mit Hartz 4 mehrere Kostenvoranschläge einreichen, um zu belegen das Sie das günstigste Angebot herausgesucht haben.
