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Sonderurlaub für den Umzug
Ein Umzug lässt sich sicher nicht an einem Wochenende erledigen. Selbst wenn die grobe Arbeit getan ist, bleiben z.B. Gänge zu Ämtern, Termine mit Handwerkern, die sich nur an Wochentagen und auch an diesen nicht immer nach Feierabend erledigen lassen. Viele reichen dann ein paar (wertvolle) Urlaubstage ein. Überprüfen Sie jedoch zuerst, ob Sie Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug haben. In einigen Fällen ist das nämlich so – alle anderen müssen geschickt verhandeln, um einen zusätzlichen Urlaubstag für den Umzug zu bekommen.
Sparen Sie Zeit und Urlaubstage: Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen mit Ihrem Wohnungswechsel und planen Sie Ihrem Umzug sorgfältig, zum Beispiel mit dem kostenlosen Umzugskalender.
Regelungen für Sonderurlaub beim Umzug
Gemäß § 616 BGB bestehen für Arbeitnehmer Freistellungsansprüche, und zwar unter Fortzahlung der Bezüge, wenn der Arbeitnehmer "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung gehindert wird". Das betrifft unter anderem die Geburt des eigenen Kindes oder Todesfälle, nicht aber einen Umzug - auch nicht, wenn dieser betrieblich bedingt erfolgt.
Im Falle eines Umzugs, der z.B. durch Versetzung an einen neuen Standort notwendig wird, greifen bezahlte wie unbezahlte Sonderurlaubsregelungen nur dann, wenn sie tariflich oder vertraglich verankert wurden. Laut einem BAG Urteil von 1960 kann jedoch eine Freistellung in Form von einem Tag Sonderurlaub für den Umzug gewährt werden, wenn der Umzug "während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist". Dies betrifft beispielsweise Schichtarbeiter, die aus betrieblichen Gründen umziehen müssen oder deren Schicht einen "normalen" Umzug nicht ermöglicht.
Umzugsurlaub auf Kulanz
Auch aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt sich keinerlei Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug. Dennoch sind immer wieder Arbeitgeber bereit, ihren Mitarbeitern einen Tag Umzugsurlaub zu gewähren. Sieht man von entsprechend vertraglich oder tariflich getroffenen Vereinbarungen ab, gibt es doch einige Faktoren, die hierfür ins Gewicht fallen.
Sollte ein Umzug notwendig werden, weil der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzt, ist ein Tag Sonderurlaub auf Kulanz durchaus im Bereich des Möglichen. Auch für einen Umzug aus rein privaten Gründen zeigt der eine oder andere Vorgesetzte Verständnis und gewährt einen Tag unbezahlten Sonderurlaub. Viele Unternehmen führen Gleitzeitkonten ihrer Mitarbeiter. Vielleicht finden Sie hier durch Überstundenabbau in Form eines Gleittages eine Möglichkeit, Ihr Urlaubskontingent unangetastet zu lassen.
Da Umzüge nicht spontan erfolgen, wäre vielleicht ein besonderes Engagement in der Firma in den Wochen vor dem geplanten Umzug eine Strategie, sich mit Ihrem Chef auf eine positive Verhandlungsebene in Sachen Sonderurlaub zu bringen. Wenn Sie durch Engagement und Kreativität auffallen, wird Ihr Chef einen Tag Umzugsurlaub vielleicht als Anerkennung Ihrer Leistungen genehmigen.
